Logo Martina Schärfe

Kanzlei für Familien- und Erbrecht

Bild Martina Schärfe

Ehescheidung

Wenn es gemeinsam nicht mehr geht, stehen Paare oft vor einer Entscheidung, die in ihrer Tragweite und ihren Folgen schwierig einzuschätzen ist. Schon vor dem ersten persönlichen Gespräch klären wir telefonisch welche Unterlagen vorliegen müssen, um die individuelle Situation aufschlüsseln zu können. Im Rahmen einer Erstberatung werden dann alle mit Trennung oder Scheidung in Verbindung stehenden, familienrechtlichen Fragen angesprochen und erklärt.

Eine Trennung kann auch eine neue Perspektive beinhalten.

Bei Scheidungen ist es unumgänglich, im Vorfeld des richterlichen Scheidungsausspruchs Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht, zur Ehewohnung, zum Hausrat, zum Unterhalt sowie zum Zugewinn und Versorgungsausgleich zu beantworten. Eine Scheidung sollte erst ausgesprochen werden, wenn diese Fragen geklärt sind. Dadurch werden weitere teure Gerichtsverfahren vermieden.