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Kanzlei für Familien- und Erbrecht

Bild Martina Schärfe

Erbrecht

Es geht um viel mehr, als nur um steuerlich günstige Lösungen. Erbrechtliche Fragen spiegeln die individuelle Lebenssituation der Menschen wider, die sich zu Lebzeiten dafür entscheiden, ihren Nachlass verlässlich zu regeln.

Ein junges Ehepaar mit Kindern braucht eine ganz andere testamentarische Regelung als eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft, die mit ihren Kindern in einer Patchwork-Konstellation lebt. Menschen im Ruhestand haben ganz andere Absicherungsbedürfnisse als Selbstständige, die beim Tod des Partners auch um den Bestand ihrer Firma fürchten müssen.

In Erbschaftsangelegenheiten vertrete ich meine Mandanten nicht nur bei der Nachlassplanung, sondern auch in der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Ich übernehme die Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.