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Kanzlei für Familien- und Erbrecht

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Die Basis von Vertrauen ist Verlässlichkeit.

Sie planen Ihre Hochzeit oder haben schon zueinander „Ja“ gesagt. Als Ehe- oder Lebenspartner möchten Sie Ihr gemeinsames Leben auf eine vertragliche und damit verlässliche Grundlage stellen. Dann berate ich Sie umfassend bei der Gestaltung und Überprüfung des Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsvertrags. Dabei kommen alle für die Partnerschaft wichtigen Fragen zur Sprache – gemeinsame Lösungen sind gefordert.

Wenn Sie zum Beispiel möchten, dass auch im Scheidungsfall die Betreuung Ihres Kindes langfristig durch ein Elternteil sichergestellt ist, so muss eine Unterhaltsvereinbarung in den Ehevertrag aufgenommen werden. Denn der Gesetzgeber sieht eine Vollzeitbeschäftigung für den geschiedenen betreuenden Elternteil ab dem dritten Lebensjahr des Kindes vor.

Wir besprechen gemeinsam wichtige Aspekte wie Zugewinngemeinschaft, Versorgungsausgleich oder Unterhalt. Wenn das Vertrauen nicht mehr da ist, gibt Ihnen Ihr Ehevertrag die notwendige Verlässlichkeit in einer für beide Parteien unsicheren Situation.