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Kanzlei für Familien- und Erbrecht

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Kinder

Wenn es um das Wohl von Kindern geht, sind es in der Regel nicht nur die Eltern, sondern gerade auch die Kinder, die in Kindschaftsverfahren zu Wort kommen. Häufig werden Gutachter eingeschaltet und stets das Jugendamt eingebunden. Wenn Eltern nicht in der Lage sind ihre Entscheidung am Kindeswohl auszurichten, ist es letztendlich der Familienrichter, der diese Entscheidung trifft.

Als Anwältin nutze ich meine Kenntnisse und Erfahrungen, um Eltern und Kindern Hilfestellungen zu geben. Ich setze mich dafür ein, dass tragfähige Vereinbarungen zum Beispiel im Sorgerecht und im Umgangsrecht auf den Weg gebracht werden können. Auch bei der Klärung von Abstammungsfragen bin ich Ihre Ansprechpartnerin.